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Der Spendenbeirat berichtet

Kinderlachen e.V.

Der Spendenbeirat berät und unterstützt den Vorstand. Die Mitgliederzahl des Spendenbeirats ist auf minimal drei und maximal sechs Personen begrenzt. Die Amtsperiode eines Beiratsmitglieds beträgt zwei Jahre. Der Spendenbeirat bildet seine Meinung durch Beschlussfassung, bei der die Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen entscheidet.

Die Verarbeitung des Buchungsstoffes erfolgte durch die Steuerberatungssozietät Engel + Petig, Hagen. Die Bücher des Vereins enthalten nach der Vollständigkeitserklärung des Vereins alle buchungspflichtigen Vorgänge des Geschäftsjahres. Die der Jahresrechnung zugrundeliegenden Bücher und Bestandsnachweise erscheinen nach unseren Befragungen und analytischen Prüfungshandlungen plausibel.

Die Ordnungsmäßigkeit der Jahresabrechnung

Link: https://kinderlachen.de/category/offizielle-dokumente/

a. Der gesetzliche Vertreter hat freiwillig eine Jahresrechnung (Vermögensübersicht, Einnahmen-Überschuss-Rechnung) aufgestellt. Die Jahresrechnung des Vereins für das Geschäftsjahr 2013 ist diesem Bericht als Anlagen 1 bis 2 beigefügt.

b. Der Verein gilt in Anlehnung an die in Paragraph 267 HGB genannten Merkmale als eine kleine Gesellschaft. Die Wirtschaftstreuhand Dr. Grüber GmbH & Co. KG haben die Vermögensübersicht und Einnahmen-Überschuss-Rechnung auf der Grundlage der uns vorgelegten Bücher und Bestandsnachweise sowie der erteilten Auskünfte des Kinderlachen e.V. und der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften sowie der Satzung erstellt. Die Vermögensübersicht zu 31. Dezember 2013 schließt an die von uns erstellte und mit einer am 24. Februar 2014 datierten Bescheinigung versehene Jahresrechnung zum 31. Dezember 2012 an. Zur Beurteilung der Plausibilität der uns vorgelegten Belege, Bücher und estandsnachweise haben sie Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind.

Die Hilfsorganisation für Kinder in Deutschland

Kinderlachen hat sich zum Ziel gesetzt, Kinder aus weniger begüterten Verhältnissen sowie kranke Kinder zu unterstützen. Dabei unterstützen wir schwerstkranke Kinder in Kinderkliniken, Kinderhospize, Kindertagesstätten und Kindergärten, aber auch Einrichtungen, die von der öffentlichen Sparwelle betroffen sind. Kinderlachen erfüllt Kindern Träume und Wünsche, oft auch solche, die man nicht kaufen kann und führt diverse Veranstaltungen mit
Prominenten aus Unterhaltung, Wirtschaft und Sport durch.

Unsere grundsätzliche Philosophie ist, dass wir keine reinen Geldspenden vornehmen, sondern ausschließlich Sachspenden in Absprache mit der zu fördernden Institution bzw. der Einzelperson tätigen.

Mitglieder

Spendenbeirat des Kinderlachen e.V.

Und vergessen Sie bitte nicht:

"Ein Tag ohne Lachen
ist ein verlorener Tag"

Charlie Chaplin

Spenden & Helfen

Jeder kann helfen! Ohne Ihre Unterstützung geht es nicht.

Als Fördermitglied helfen

Fördern Sie die Arbeit von Kinderlachen in Deutschland, Österreich und der Schweiz mit einem regelmäßigen Beitrag.

Mit Ihrer Spende helfen

Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die Arbeit von Kinderlachen für bedürftige und kranke Kinder/Jugendliche in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Als Unternehmen helfen

Unternehmen übernehmen gerne soziale Verantwortung und unterstützen Kinderlachen. Sprechen Sie uns an und machen zum Beispiel eine eigene Spendenaktion.

Mit Ihrem Testament helfen

Helfen Sie Kinderlachen mit einer Erbschaft oder einer Schenkung und hinterlassen Sie etwas, mit dem Kinderlachen viel bewegen kann.

Als Stiftung helfen

Kinderlachen findet gerne gemeinsam mit Ihnen ein passendes Förderprojekt für Ihre Stiftung, das bedürftigen Kindern nachhaltige Unterstützung sichert.

Helfen als Ehrenamtliche(r)

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich freiwillig bei Kinderlachen in einem tollen Miteinander zu engagieren. Sie bieten damit einer sozialen Hilfsorganisation wie Kinderlachen eine wichtige Unterstützung.