Ihr letzter Wille kann viel bewirken
Hinterlassen Sie mit Ihrem Testament einer neuen Generation von Kindern eine Chance auf eine bessere Zukunft. Kinderlachen unterstützt Sie gerne dabei.
Gute Gründe für eine testamentarische Zuwendung
Mit Ihrem letzten Willen haben Sie die Chance vorzusorgen, zu gestalten und Zukunft zu schenken. Das heißt, nicht nur zu Lebzeiten ist Engagement und Helfen möglich, sondern auch weit darüber hinaus.
Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, nachhaltig auch über Ihr Leben hinaus Sinnvolles zu bewirken, ist ein Testament eine gute Möglichkeit, Dinge selbstbestimmt zu regeln. Gerade dann, wenn Ihnen die Zukunft der Kinder am Herzen liegt, in der die Generationen nach Ihnen heranwachsen und leben.
Mit Ihrem Engagement unterstützen Sie Kinderlachen und ermöglichen uns auch in Zukunft vielen Kindern zu helfen, denn Vermächtnisse und Erbschaften spielen beim weiteren Ausbau unserer Stiftung eine bedeutende Rolle.
Für kompetente, unabhängige Beratung in Testamentsfragen, stehen Ihnen Axel Zimmermann und Jana Kleber (Sparkasse Dortmund) zur Verfügung.
Ihr Testament ist Ihr letzter Wille. Mit ihrem Nachlass können Sie helfen, kranke und bedürftige Kinder in Deutschland, Österreich und der Schweiz eine bessere Zukunft zu ermöglichen.
Wird Kinderlachen testamentarisch als Erbe bedacht, kümmern wir uns um die Abwicklung der damit zusammenhängenden Angelegenheiten nach dem Tod. Besonders wichtig ist uns dabei, Ihren letzten Willen mit Umsicht und Sorgfalt zu erfüllen. Ihr Wille und Ihre Wünsche zählen und Ihr Engagement bleibt unvergessen.
Transparenz ist uns sehr wichtig, daher können Sie hier alle Informationen über Kinderlachen e.V. nachlesen. Fordern Sie gerne per Post unseren Jahresbericht an.