Der Dortmunder Verein Kinderlachen hat eine eigene gemeinnützige Stiftung gegründet. Dies gaben die beiden Gründer Marc Peine und Christian Vosseler passend zum „Tag der Stiftungen“ am 1. Oktober bekannt. Kinderlachen-Unterstützer können nun entscheiden, ob sie ihr Geld lieber spenden oder stiften möchten. „Mithilfe der Stiftung können wir zusätzliches Potenzial zugunsten unserer sozialen Projekte freisetzen“, sagt Marc Peine, Geschäftsführer und Mitgründer von Kinderlachen e.V. Beim Verein müssen die Spenden aus steuerlichen Gründen zeitnah für den guten Zweck ausgegeben werden. Im Gegensatz dazu ist eine Stiftung darauf ausgerichtet, das Kapital langfristig zu erhalten und zu mehren. „Das Vermögen wird dauerhaft für Kinderlachen angelegt. Dem Verein stehen allein die mit dem Vermögen erwirtschafteten Erträge für sein soziales Engagement zur Verfügung. Diese allerdings immer wieder und jedes Jahr auf’s Neue“, erklärt Sascha Horitzky, Vermögensberater und Stiftungsexperte bei der Sparkasse Dortmund, zu deren Stiftergemeinschaft Kinderlachen nun gehört.
Mit der Stiftung schafft sich Kinderlachen neben Verein und Gewerbebetrieb, der maßgeblich für die Ausrichtung der Gala zuständig ist, das notwendige dritte Standbein. Sie funktioniert wie eine Altersvorsorge für Kinderlachen, der auf diese Weise kontinuierlich und langfristig mit neuem Kapital ausgestattet wird. „Wir stellen unseren Verein damit auf eine solide finanzielle Basis. Damit kann Kinderlachen auch für den Fall, dass wir uns eines Tages zurückziehen, weiterhin Gutes tun“, so Marc Peine und Christian Vosseler. „Viele unserer Unterstützer wünschen sich genau diesen langfristigen Effekt. Insbesondere diejenigen, die bereits über die Regelung ihres Nachlasses nachdenken.“
Die ältesten Stiftungen in Deutschland sind über 1.000 Jahre alt. Sie haben im Laufe der Jahrhunderte zahlreiche Kriege, mit all ihren katastrophalen Umwälzungen überlebt und überdauert. Keine andere Rechtsform hat ähnliche „Erfolge“ aufzuweisen. Gründe für diese Langlebigkeit gibt es viele. Der wichtigste besteht in dem Gebot zum Vermögenserhalt: Stiftungen müssen das ihnen anvertraute Vermögen dauerhaft bewahren. Der Zweck wird allein mit den Erträgen verwirklicht, die mit dem Vermögen erwirtschaftet werden.
„Vor dem Hintergrund knapper öffentlicher Haushalte ist soziales Engagement ein wichtiger Baustein unserer Zivilgesellschaft. Nur so lassen sich aktuelle und zukünftige Herausforderungen innerhalb des Gemeinwesens lösen. Stiftungen sind zunehmend wichtige Akteure in diesem Feld: als Impulsgeber, finanzielle Säule, Projektträger und Innovationsschmieden“, so Horitzky.